Unsere Autor*innen von A bis Z

Fragen & Antworten

Wie finde ich eine*n passende*n Autor*in?

Wenn Sie noch nicht wissen, welche*r Autor*in Sie für Ihre Veranstaltung wünschen, lassen Sie sich am besten von uns beraten. Informationen zu den einzelnen Autor*innen finden Sie sonst auch in unserer Autorendatenbank.

Wie beantrage ich eine Lesung?

Bitte beantragen Sie ihre Lesungen per Mail (info@fbk-niedersachsen.de), wenn Sie zum ersten Mal mit uns zusammenarbeiten oder rufen Sie uns an. Die Anfrage muss die Anschrift des Veranstalters und den Namen der Kontaktperson enthalten. Bitte geben Sie den Zeitraum und die Anzahl der geplanten Lesungen und die Klassenstufen an.

Wann muss ich die Lesung beantragen?

Im Januar wird die Jahresplanung für das laufende Kalenderjahr gemacht. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre Lesungen finanziert werden können, sollten Sie sich bis Weihnachten für das Folgejahr mit Ihren Wünschen gemeldet haben. Auch im laufenden Jahr ist aber immer noch eine Nachfrage möglich und sinnvoll, da es oft zusätzliche Mittel von Stiftungen oder für Projekte gibt, die erst im Laufe des Jahres bewilligt werden. In jedem Fall sollten Sie mindestens zwei bis drei Monate vorher mit den Planungen beginnen und sich bei uns gemeldet haben.

Welche Kosten kommen auf uns zu?

Die Autor*innen erhalten ihr Honorar über den Friedrich-Bödecker-Kreis e. V. Niedersachsen. Der örtliche Veranstalter (Kita, Schule oder andere Einrichtung) beteiligt sich seinerseits an den Kosten mit 140,- € pro Lesung, die der Friedrich-Bödecker-Kreis e. V. Niedersachsen dem Veranstalter in Rechnung stellt. Eine Zuschussfinanzierung ist nicht möglich. Anfallende Nebenkosten (Fahrt/Übernachtung) sind Verhandlungssache. In der Regel werden die Übernachtungskosten vom örtlichen Veranstalter getragen. Bei hohen Nebenkosten (z.B. weite Fahrt) und bei größeren Veranstaltungen (Buchwochen mit zahlreichen Lesungen) erwarten wir eine Beteiligung (ggf. Übernahme) an den Nebenkosten. Schreibwerkstätten finden oft im Rahmen von bestimmten Projekten statt. Hier gelten jeweils gesonderte Konditionen, die wir Ihnen bei Interesse mitteilen.

Welche Kosten übernimmt der FBK an einer Lesung?

Der Friedrich-Bödecker-Kreis e. V. Niedersachsen übernimmt die Abrechnung der Autor*innen nach Standardhonorarsätzen und er erstattet die Fahrtkosten nach dem Reisekostengesetz. Außerdem zahlt er den Betrag für die Künstlersozialkasse und Unfallversicherung der Autor*innen.

Was mache ich, wenn ich vom FBK eine Absage erhalte?

Es gibt zwei Möglichkeiten: Sie verschieben die Lesungen auf einen späteren Zeitpunkt. Sie gehen auf Sponsorensuche (örtliche Bank, Buchhandlung, Bücherei, Förderverein der Schule usw.) und sprechen mit uns die Gesamtkosten und die Durchführung ab.

Wie bereite ich einen Autorenbesuch vor?

Schauen Sie in unsere Dokumente Organisatorische Vorbereitung, Begegnung mit Autor*in und Fragen an Autor*in.

Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Kitas, Schulen (alle Schulformen), Bibliotheken und auch freie Träger und außerschulische Bildungseinrichtungen. Kommerzielle Veranstalter können nicht unterstützt werden.

Was mache ich, wenn ich eine*n Autor*in einladen möchte, die/der nicht in der Autorendatenbank zu finden ist?

Wir fördern auch Autor*innen, die nicht in unserem Verzeichnis aufgeführt sind, sofern sie für die Literaturvermittlung an der Schule geeignet sind. Allerdings bitten wir Sie darum, dies vorab mit uns abzusprechen.